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Teil I. Allgemeine Bedingungen

Ziffer 1 Allgemeines
(1.1) Die BeE-Scooter GmbH mit Sitz in Unterseen vermietet und verkauft E-Scooter, E-Roller und andere Mobilitätshilfen vor Ort oder online auf www.beE-Scooter.ch Alle Lieferungen, Leistungen, Vermietungen und Verkaufsangebote von der BeE-Scooter GmbH erfolgen auch ohne ausdrückliche Erwähnung bei Verhandlungen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Unsere AGB gelten bei allen Verträgen mit Privatpersonen, Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Annahme der Produkte oder der Leistung gelten unsere AGB als angenommen. Unsere AGB sind ausschliesslich unter Schweizer Recht anwendbar.

(1.2) Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ausdrücklich und schriftlich ihrer Anwendung zugestimmt haben.

(1.3) Kunden sind Käufer oder Mieter. Für Käufer gilt zusätzlich Teil II, für Mieter zusätzlich Teil III dieser Bedingungen.

Ziffer 2 Angebot, Vertragsschluss und Unterlagen
(2.1) Mitarbeiter der BeE-Scooter GmbH, soweit es sich nicht um die  Geschäftsführer handelt, haben keine Vollmacht zum Abschluss von Verträgen und sind nicht zur Entgegennahme schriftlicher Angebote befugt. Sie sind insbesondere nicht befugt, verbindliche Zusagen oder Zusicherungen über den Vertragsgegenstand oder Liefertermine abzugeben. Der Auftragsabschluss wird erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung wirksam. Sämtliche Vereinbarungen dieses Vertrages sind in den schriftlichen Vertragsurkunden niedergelegt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(2.2) Unsere Angebote sind bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses freibleibend.

Ziffer 3 Rücktritt des Kunden und sonstige Haftung der BeE-Scooter GmbH
Die Nutzung der BeE-Scooter Produkte erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr des Kunden. Der Kunde kann uns nicht für eigene Fehler (Fahrfehler) oder das Verhalten Dritter in Anspruch nehmen. Wir haften folglich gemäss der Haftungsausschlusserklärung oder ausschließlich in unserem Verantwortungsbereich nach den folgenden Regeln:

(3.1) Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Kunden soll weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. Ebenso sollen uns zustehende gesetzliche oder vertragliche Rechte und Ansprüche weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. Grundsätzlich gilt der vollumfängliche Haftungsausschluss nach rechtmässiger Übergabe des Produkts.

(3.2) Wir haften uneingeschränkt bei der Abgabe von Garantien und Zusicherungen, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Keine Beschränkung besteht auch bei der Haftung aus Gefährdungstatbeständen (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz). Eine etwaige Haftung nach den Grundsätzen des Rückgriffs des Unternehmers bleibt unberührt.

(3.3) Bei der sonstigen schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist unsere verbleibende Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) – ausgeschlossen. Kardinalpflichten sind wesentliche Vertragspflichten, also solche Pflichten, die dem Vertrag sein Gepräge geben und auf die der Vertragspartner vertrauen darf; es handelt sich damit um die wesentlichen Rechte und Pflichten, die Voraussetzung für die Vertragserfüllung schaffen und für die Erreichung des Vertragszwecks unentbehrlich sind.

(3.4) Gleiches (Ausschlüsse, Begrenzung und Ausnahmen davon) gilt für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss.

(3.5) Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt diese Ziffer 3 entsprechend.

(3.6) Ein Ausschluss oder eine Begrenzung unserer Haftung wirkt auch für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Ziffer 4 Zahlungsbedingungen
(4.1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung (hilfsweise der Rechnung oder Abzahlungsvereinbarung) nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag (ohne Abzug) im Voraus zur Produktübergabe fällig.

(4.2) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Dabei können wir jederzeit einen höheren Zinsschaden nachweisen und in Rechnung stellen. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir auch zum Widerruf etwa vereinbarter Rabatte, Skonti und sonstiger Vergünstigungen befugt. Wir sind berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse vorzunehmen.

(4.3) Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge.

(4.4) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

(4.5) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht oder der Gegenanspruch anerkannt oder rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten ist.

(4.6) Weitergehende vertragliche oder gesetzliche Ansprüche im Falle des Verzugs bleiben vorbehalten.

Ziffer 5 Leistungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Vertragssprache und Beweislastverteilung
(5.1) Leistungsort ist die in dem Vertragsformular genannte Betriebsstätte von der BeE-Scooter GmbH an der Bahnhofstrasse 39 in 3800 Unterseen.

(5.2) Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz in Unterseen. Gleiches gilt dann, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Wir sind berechtigt, den Kunden auch an anderen zulässigen Gerichtsständen zu verklagen.

 (5.3) Durch keine der in den gesamten Bedingungen vereinbarten Klauseln soll die gesetzliche oder richterrechtliche Beweislastverteilung geändert werden.

Ziffer 6 Geheimhaltung
Die BeE-Scooter GmbH und der Kunde verpflichten sich, bekannt gewordene Betriebsgeheimnisse des jeweils anderen nicht an Dritte zu offenbaren und ihre Mitarbeiter entsprechend zu instruieren.

Ziffer 7 Datenspeicherung / Referenznennung / Nutzungsrechte
Die BeE-Scooter GmbH ist berechtigt, Daten über den Kunden, die sie aufgrund der Geschäftsbeziehung erhalten hat, zu speichern und für geschäftliche Zwecke im Sinne des Kundendatenschutzgesetzes zu verwenden. Die BeE-Scooter GmbH ist berechtigt nach erfolgreichem Abschluss eines Vertrages den Vertragspartner als Referenzkunden zu Werbe- und Informationszwecken gegenüber Dritten zu benennen. Die BeE-Scooter GmbH ist in diesem Zusammenhang insbesondere berechtigt etwaige Logos des Vertragspartners in allen werbetauglichen Medien zu verwenden.

Ziffer 8 Zulassung / Verkehrsflächen / Informationspflicht / Sicherheitshinweis
Unsere Geräte sind voll funktionsfähig und mit einem entsprechenden Straßen-Zulassungs-Kit auszurüsten und bis zur allgemeinen Typgenehmigung noch vom Strassenverkehrsamt per Einzelabnahme zu begutachten. Es besteht Haftpflichtversicherungspflicht, das Kennzeichen ist nach hinten gerichtet anzubringen. Verkehrsflächen für persönliche Mobilitätshilfen sind Schutzstreifen, Radfahrstreifen, Radwegefurten und Radwege. Falls solche nicht vorhanden sind, so darf innerhalb geschlossener Ortschaften auch auf gekennzeichneten Fahrbahnen gefahren werden.

Die Nutzung von Autostrasse und Autobahnen ist nicht erlaubt. Wird Dritten die Nutzung von persönlichen Mobilitätshilfen zugänglich gemacht, so ist die/der Dritte über diese Informationen sowie Einschränkungen vor Fahrtbeginn zu unterrichten. Die Teilnahme an einem kostenlosen Fahr- und Sicherheitstraining, welches beim Kauf einer persönlichen Mobilitätshilfe inklusive ist, wird dringend empfohlen.
Um die Fahrsicherheit zu gewährleisten ist das Mindestgewicht eines Fahrers mit 45 kg festgeschrieben (Stabilitätssensoren) / Maximal 120 kg. Bei einem Rütteln der Plattform, Blinken des Displays oder fängt das Gerät an zu Piepsen ist die Fahrt sofort zu beenden und das Fahrzeug zu verlassen.

Ziffer 9 Salvatorische Klausel, Schriftformklausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, einer Regelung zuzustimmen, durch die der mit der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung verfolgte Sinn und Zweck im wirtschaftlichen Bereich weitgehend erreicht wird.

(9.2) Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen dieser Bedingungen sind nur in Schriftform gültig. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis.

Ziffer 10 Haftungsausschlusserklärung
(10.1.) Die Nutzung der von uns zur Verfügung gestellten persönlichen Mobilitätshilfen und die Teilnahme an einer Tour ist nur denjenigen gestattet, die die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und die Haftungsausschlusserklärung durch ihre Unterschrift uneingeschränkt akzeptiert haben.

(10.2.) Haftungserklärung des Kunden:

  • Die Teilnahme an der Einweisung und an einer Tour erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.

  • Es besteht keine Unfallversicherung für die Teilnehmer und somit erfolgt diesbezüglich auch keine Schadensregulierung durch die BeE-Scooter GmbH.

  • Für die Nutzung von persönlichen Mobilitätshilfen (ausser E-Scooter) ist ein KFZ-, mindestens aber ein Mofa-Führerschein erforderlich. Hieraus ergibt sich ein Mindestalter von 14 Jahren. Sie bestätigen mit Ihrer Unterschrift, dass Sie im Besitz eines Führerscheins sind und diesen auf der Tour mit sich führen.

  • Für die Nutzung der persönlichen Mobilitätshilfen gilt das Mindestgewicht von 45 kg und das Maximalgewicht von 120 kg.

  • Die Benutzung der persönlichen Mobilitätshilfen ist Personen nicht gestattet, die an körperlichen Gebrechen leiden, oder unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehen. Schwangere Frauen oder Personen mit Herzproblemen und / oder Bluthochdruck sowie Thrombosen wird ausdrücklich von der Nutzung des E-Scooters abgeraten.

  • Das Fahren der persönlichen Mobilitätshilfe ist unter Alkoholeinfluss oder sonstigen Drogen nicht gestattet. Dies gilt ebenso für Medikamente, die die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen.

  • Ein Helm ist, trotz nicht vorhandener gesetzlicher Pflicht, bei unseren Fahrten zwingend erforderlich. Helme werden den Teilnehmern kostenfrei zur Verfügung gestellt.

  • Schäden an den persönlichen Sachen des Tour Teilnehmers, die im Zuge der Benutzung einer persönlichen Mobilitätshilfe entstehen, werden durch die BeE-Scooter GmbH nicht erstattet.

  • Der Kunde ist für die Folgen von ihm begangener Verkehrsverstöße oder Straftaten während der Tour verantwortlich und haftet für entstehende Schäden, Gebühren und Kosten uneingeschränkt, es sei denn er hat den Verkehrsverstoß nicht zu verantworten.

  • Für Schäden, die an den persönlichen Mobilitätshilfen die während der Tour oder in einem Parcours oder während der Vermietung der Geräte entstehen, haftet der Kunde selbst.

  • Der Mietvertrag gilt nur für die Person die den Mietvertrag unterschrieben hat. Eine Überlassung oder Weitervermietung der Geräte an Dritte ist nicht gestattet. Bei Nichteinhaltung besteht kein Versicherungsschutz.

Ziffer 11 Teilnahmebedingungen:

  • Minimum Mofa-Führerschein für Mofa-Vermietung

  • Mindestalter von 14 Jahren

  • Ohne Ausweis ab 16 Jahren

  • Bei Touren gilt die Straßenverkehrsordnung.

  • Die Maximalgeschwindigkeit ist auf 20km/h begrenzt.

  • Auf einem Gelände, wo die Straßenverkehrsordnung nicht gilt (z. B. auf Privatgelände, Parks, Werksgelände, Sportplätzen, Messegelände), ist eine Fahrerlaubnis nicht erforderlich.

  • Die Nutzung der von uns zur Verfügung gestellten persönlichen Mobilitätshilfen, die Teilnahme an einer Tour bzw. einem Parcours erfolgen grundsätzlich auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Kunden.

Der Kunde hat dies durch Unterschrift auf einer Haftungsausschlusserklärung uneingeschränkt zu bestätigen.

Teil II. Besondere Bedingungen für den Verkauf

Ziffer 1. Leistungsinhalt
(1.1) Die BeE-Scooter GmbH liefert die im Vertrag bezeichneten Geräte zu den dort und in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten Bedingungen.

(1.2) Den Kaufgegenstand betreffende Angaben, Abbildungen und Zeichnungen in Prospekten, Werbeschriften oder in sonstigen Verkaufsunterlagen sind nur annähernd zutreffend und daher nicht verbindlich. Sie gelten nur dann als Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie, wenn sie als solche von BeE-Scooter GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

(1.3) Technische und konstruktive handelsübliche Änderungen der Produkte bleiben vorbehalten, soweit sie den Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigen und soweit sie die Gebrauchsfähigkeit der Kaufsache nicht berühren.

Ziffer 2. Liefermodalitäten und Lieferhindernisse
(2.1) Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung und Abklärung aller technischen Fragen.

(2.2) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

(2.3) Beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen und die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten – gleichviel, ob sie bei uns oder einem Unterlieferanten eintreten – etwa höhere Gewalt (z.B. Krieg, Feuer und Naturkatastrophen), Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, behördliche Einwirkungen usw. – sind wir berechtigt, vom Liefervertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferzeit um die Dauer des Hindernisses zu verlängern. Die gleichen Rechte stehen uns im Falle von Streik oder Aussperrungen bei uns oder unseren Vorlieferanten zu. Wir werden dem Kunden solche Umstände unverzüglich mitteilen und von ihm bereits erbrachte Leistungen unverzüglich zurückerstatten. Sollte das Hindernis zu einer Verschiebung von mehr als einem Monat führen, steht uns auch das Recht zu, vom Liefervertrag ganz oder teilweise zurück zu treten.

(2.4) Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist vorbehalten. Verzögerungen werden wir dem Besteller mitteilen. Sofern wir von unseren Zulieferern nicht richtig oder rechtzeitig beliefert werden und wir dies nicht zu vertreten haben, verschiebt sich die Leistungszeit um einen entsprechenden Zeitraum. Wir können in diesem Fall hinsichtlich der nicht gelieferten Sachen auch den Rücktritt vom Vertrag erklären, sofern sich die Leistungszeit durch die nicht richtige oder rechtzeitige Selbstbelieferung um mehr als einen Monat verlängern sollte. Sofern wettbewerbsrechtlich zulässig, werden wir dem Besteller unsere Ansprüche gegen den Zulieferer wegen der nicht vertragsgemäßen Lieferung abtreten. Weitere Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers uns gegenüber sind ausgeschlossen.

(2.5) Im Falle des Lieferverzuges kann der Kunde nach fruchtlos abgelaufener, angemessener Frist vom Vertrag zurücktreten; im Falle der Unmöglichkeit unserer Leistung steht ihm dieses Recht auch ohne Fristsetzung zu. Ansprüche auf Schadensersatz (inklusive etwaiger Folgeschäden) sind unbeschadet, die keine Umkehr der Beweislast bezwecken, ausgeschlossen; gleiches gilt für Aufwendungsersatz.

(2.6) Wurde ein Fixgeschäft vereinbart, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen; gleiches gilt, wenn der Kunde wegen des von uns zu vertretenden Verzugs geltend machen kann, dass sein Interesse an der Vertragserfüllung weggefallen ist.

(2.7) Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten berechnet.

Ziffer 3 Gefahrenübergang, Abnahme der Produkten und Teillieferungen
(3.1) Die Gefahr geht bei einer Holschuld mit Aussonderung der Produkte und vereinbarungsgemäßer Bereitstellung auf den Kunden über. Gleiches gilt bei Versandschulden ab der Übergabe an die Transportperson. Bei Bringschulden geht die Gefahr mit Verlassen des Werkgeländes über. Gleiches gilt im Falle des Gläubigerverzuges.

(3.2) Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet seiner Rechte aus Ziffer 3 Teil I und Ziffer 6 Teil II entgegenzunehmen. Teillieferungen sind zulässig, sofern sie für den Kunden zumutbar sind.

(3.3) Auf Wunsch versichert die BeE-Scooter GmbH die Produkte auf Kosten des Kunden gegen Transportschäden. Die Transportversicherung erlischt in jedem Fall bei Eintreffen der Produkte im Werk des Kunden oder bei der von ihm benannten Anlieferungsstelle.

(3.4) Versandfertig gemachte Produkte müssen umgehend abgerufen werden. Andernfalls ist die BeE-Scooter GmbH berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Kunden nach eigenem Ermessen zu lagern und als ab Werk geliefert zu betrachten. Wird die Auslieferung eines versandbereiten Liefergegenstandes auf Wunsch des Kunden um mehr als einen Monat hinausgeschoben ist die BeE-Scooter GmbH berechtigt, dem Kunden Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Rechnungsbetrages des betreffenden Liefergegenstandes, höchstens jedoch insgesamt 10 %, für jeden angefangenen Monat in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass keine oder wesentliche geringere Lagerkosten entstanden sind.

Ziffer 4 Preise und Lieferungsbedingungen
(4.1) Die in unserer Preisliste, unserem Internet-Shop und Katalogen aufgeführten Preise sind Endkundenpreise und verbindlich. Preise in CHF beinhalten die geltende gesetzliche Mehrwertsteuer. Bei detaillierten, schriftlichen Angeboten sind die ausgewiesenen Preise der einzelnen Positionen netto, zzgl. ges. MwSt.

 

(4.2) Der Kaufpreis zuzüglich Mehrwertsteuer ist ohne Abzug vorab oder gegen Nachnahme (zuzüglich Nachnahmegebühr) zu entrichten. Sonderbestimmungen gelten für eine vereinbarte Abzahlungsvereinbarung.

(4.3) Treten bei einem Liefertag Änderungen der Preisgrundlage ein (z.B. Preiserhöhungen für Grundstoffe, Lohnerhöhungen), behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung nach Information des Kunden vor.

(4.4) Bei Export in andere Länder ist der ausgewiesene Preis in CHF der Nettopreis ohne Mehrwertsteuer. Bitte beachten Sie, dass sich tagesaktuell die Preise für neue Bestellungen ändern können. Die Preise für Warenlieferungen gelten grundsätzlich zuzüglich Verpackung, Handling und Versandkosten. Wird verkaufte Ware nach Vertragsabschluss aber vor Ablieferung, mit Preisbindung, erhöhten/zusätzlichen Steuern, Zöllen, sonstigen Abgaben oder Belastungen belegt, sind wir vom Tage des Inkrafttretens der neuen Bestimmungen an berechtigt, den Preis entsprechend anzuheben oder vom Vertrag zurückzutreten.

 

(4.5) Wird der BeE-Scooter GmbH nach Vertragsschluss Umstände bekannt, aus denen sich eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden ergibt, wie z.B. Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Verzug bei früheren Lieferungen, hat die BeE-Scooter GmbH das Recht, alle offen stehenden Zahlungsansprüche gegen diesen Kunden sofort fällig zu stellen oder die Stellung von Sicherheiten zu verlangen. Kommt der Kunde unserem Verlangen nach Sicherheit nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht dem Kunden ein Schadenersatzanspruch nicht zu.

Ziffer 5 Eigentumsvorbehalt
(5.1) Bis zur Bezahlung der Produkte bleiben diese unser Eigentum. Wir behalten uns bei Geschäften mit Unternehmern das Eigentum an sämtlichen gelieferten Produkten vor, bis der Kunde alle gegenwärtigen und zukünftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt hat. Der Eigentumsvorbehalt erfasst auch Ersatz- oder Austauschteile wie z.B. Motoren, Akkus, Steuergeräte etc., selbst dann, wenn sie eingebaut werden, da sie dadurch nicht wesentliche Bestandteile werden.

(5.2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, nach fruchtloser Fristsetzung die Produkte zurückzunehmen. In der bloßen Rücknahme ist ein Rücktritt vom Vertrag nur dann zu sehen, wenn eine von uns gesetzte angemessene Frist zur Leistung fruchtlos verstrichen und der Rücktritt ausdrücklich erklärt ist. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Kosten (insb. Transportkosten) gehen zu Lasten des Kunden. Wir sind ferner berechtigt, dem Kunden jede Weiterveräußerung oder Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte zu untersagen und die Einzugsermächtigung zu widerrufen. Die Auslieferung der ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Produkte kann der Kunde erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen.

(5.3) Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte pfleglich zu behandeln (inkl. erforderlicher Inspektions- und Wartungsarbeiten).

(5.4) Der Kunde darf den Liefergegenstand und die an seine Stelle tretenden Forderungen weder verpfänden bzw. zur Sicherung übereignen noch abtreten. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage erheben können.

 (5.6) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung oder Umbildung unserer Produkte entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert. Erfolgt die Verarbeitung oder Umbildung zusammen mit anderen Produkten, die nicht uns gehören, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der objektiven Werte dieser Produkten dabei wird bereits jetzt vereinbart, dass der Kunde in diesem Falle die Produkte sorgfältig für uns verwahrt. Wird unsere Vorbehaltsware mit anderen beweglichen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, überträgt uns der Kunde anteilsmäßig Miteigentum, soweit die Hauptsache ihm gehört; der Kunde verwahrt das entstandene (Mit-) Eigentum für uns.

Ziffer 6 Sach- und Rechtsmängelhaftung
Grundsätzlich gilt eine Produktgarantie von einem Jahr. Für Mängel der Lieferung haften wir wie folgt, aber nur im Falle der ordnungsgemäßen Erfüllung der Untersuchungs- und Rügepflichten (die Mängelrüge hat dabei unter Angabe der Serien- sowie Rechnungsnummer schriftlich zu erfolgen):

(6.1) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt; bei Geschäften mit Verbrauchern steht diesen das Wahlrecht zu. Voraussetzung dafür ist bei Geschäften mit anderen Unternehmern, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt, sie zu verweigern. Wir können die Nacherfüllung verweigern, solange der Kunde seine Zahlungspflichten uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht. Im Falle der Nacherfüllung tragen wir die Aufwendungen nur bis zu Höhe des Kaufpreises, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort erbracht wurde. Wir tragen die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten; ausgeschlossen ist eine Kostentragung insoweit, als durch die Verbringung der Sache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort Mehrkosten entstehen.

(6.2) Sollte die in Absatz 1 genannte Nacherfüllung unmöglich sein oder fehlschlagen, steht dem Kunden das Wahlrecht zu, entweder den Kaufpreis entsprechend herabzusetzen oder vom Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzutreten; dies gilt insbesondere bei der schuldhaften Verzögerung oder Verweigerung der Nacherfüllung, ebenso wenn diese zum zweiten Male misslingt.

(6.3) Es wird keine Gewähr für Schäden aus nachfolgenden Gründen übernommen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung und üblicher Verschleiß, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, Austauschwerkstoffe, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse (sofern sie nicht von uns zu vertreten sind), unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Kunden oder Dritter. Dies gilt insbesondere für die Akkus (Batterien), da diese an Leistung verlieren, falls sie nicht entsprechend der Bedienungsanleitung voll entladen und wieder neu geladen werden; dadurch kann es zu irreparablen Schäden an den Akkus der Scooter kommen. Die Gewährleistung ist weiterhin ausgeschlossen für Mängel, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde die Inbetriebnahmevoraussetzungen von der BeE-Scooter GmbH nicht beachtet bzw. während des Einsatzes nicht aufrechterhält, dass Betriebs- oder Wartungsanweisungen von der Bee-Scooter GmbH nicht befolgt werden oder dass der Kunde an den Liefergegenständen Änderungen vornimmt oder Teile auswechselt, die nicht den Spezifikationen von der BeE-Scooter GmbH entsprechen.

(6.4) Ansprüche wegen Mängeln verjähren in einem Jahr nach Ablieferung der Kaufsache, sofern es sich um Ansprüche handelt, für welche eine beschränkte Haftung besteht. Die Ansprüche auf Minderung und die Ausübung eines Rücktrittsrechts sind ausgeschlossen, soweit der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist. Der Kunde kann im Falle aber die Zahlung des Kaufpreises insoweit verweigern, als er aufgrund des Rücktritts oder der Minderung dazu berechtigt sein würde. Im Falle des Rücktrittsausschlusses und einer nachfolgenden Zahlungsverweigerung sind wir berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten. Eine Umkehr der Beweislast ist nicht bezweckt.

Ziffer 7 Entsorgungsverpflichtung für den Kunden entsprechend Elektrogesetz (elektroG)
(7.1) Für den Fall, dass es sich bei den verkauften Waren um Elektro- oder Elektronikgeräte handelt, so übernimmt der Kunde – soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist – die Verpflichtung diese Waren nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß entsorgen zu lassen. Die BeE-Scooter GmbH wird vom Kunden von etwaigen Verpflichtungen freigestellt. Das gilt auch für in diesem Zusammenhang stehender Ansprüche Dritter.

(7.2) Veräußert der Kunde die Waren an Dritte, die gewerblich tätig sind, so hat er vertraglich sicherzustellen, dass gewerblich tätige Dritte die gelieferte Ware, soweit es sich um Elektro- oder Elektronikgeräte handelt, auf eigene Kosten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß entsorgen zu lassen. Im Falle der erneuten Weitergabe muss dem Empfänger eine Weiterverpflichtung im obigen Sinne auferlegt werden. Wird dies nicht vertraglich vereinbart, so hat er die gelieferte Ware nach Beendigung der Nutzung auf eigene Kosten zurückzunehmen und nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen.

 

Teil III. Besondere Bedingungen für Mietverträge

Ziffer 1 Vertragsverhältnis
Vertragspartner werden jeweils die Unterzeichner des Mietvertrags. Mehrere Kunden als Mieter haften als Gesamtschuldner. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

Ziffer 2 Mietpreis, Mietdauer und Zahlungsweise
(2.1) Der Mietpreis richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Stromladekosten gehen zu Lasten des Mieters.

(2.2) Die berechenbare Mietdauer beginnt mit dem Tag der Abholung und endet, auch bei vorzeitiger Rücklieferung, mit dem vereinbarten Ende der Miete. Bei Nichtabholung des Fahrzeugs oder dessen vorzeitiger Rückgabe hat die BeE-Scooter GmbH Anspruch auf den vereinbarten Mietzins. Bei Überschreitung des vereinbarten Rückgabezeitpunkts ist bis zur tatsächlichen Rückgabe des Fahrzeugs entsprechend für den zusätzlichen Zeitraum zu bezahlen. Weitgehende Schadensersatzansprüche von der BeE-Scooter GmbH bleiben hiervon unberührt.

(2.3) In Sonderfällen kann eine Anzahlung bei Auftragsvergabe oder eine Kaution bei Abholung verlangt werden. Die entsprechende Anzahlung oder Kaution wird dem Kunden, nach Abzug des Mietzinses, bei Rückgabe verrechnet oder rückerstattet.

Ziffer 3 Pflichten des Mieters
(3.1)  Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln. Er hat dabei technische Vorschriften und Betriebsanleitungen zu befolgen, insbesondere den Ladezustand der Akkus. Das Fahrzeug wird dem Mieter gereinigt und mit voll aufgeladen Akkus übergeben.

 (3.2) Der Mieter darf nur, mit zugelassenen Fahrzeugen am öffentlichen Verkehr teilnehmen. Es ist ihm grundsätzlich erlaubt, auf Privatgelände mit Zustimmung des Eigentümers zu fahren.

(3.3) Fahrzeugführungsberechtigt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, ist nur der Mieter und aufgeführte Personen und deren Familienangehörige, soweit diese die Mindestanforderung erfüllen. Bei Überlassung des Fahrzeugs an Dritten haftet der Mieter in jedem Fall für die Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrags durch diese und für das Verhalten des/der Dritten wie für eigenes Handeln.

(3.4) Bei Schäden ist der Mieter verpflichtet, die BeE-Scooter GmbH unverzüglich über den Schaden zu informieren. Es ist ein Protokoll mit den Namen und Telefonnummern der Beteiligten sowie des Schadenhergangs zu erstellen. Ist es zu Personenschäden gekommen, so ist die Polizei zu informieren. Die Unfallaufnahme der Polizei, bzw. die Ablehnungsbestätigung der Unfallaufnahme durch die Polizei ist vorzulegen.

(3.5) Das Fahren des Mietgegenstandes unter Alkoholeinfluss, sonstiger Drogen oder Medikamenten ist nicht genehmigt.

Ziffer 4 Haftung des Mieters
(4.1) Der Mieter haftet für alle von ihm zu vertretenden Schäden, die während der Mietzeit an dem angemieteten Fahrzeug und seiner Ausrüstung entstehen. Bei Schäden haftet er nach den gesetzlichen Bestimmungen, also insbesondere für:
a) die erforderlichen Reparaturkosten, deren Höhe auch durch Sachverständigengutachten bestimmt werden kann
b) bei Totalschaden oder Diebstahl ist der volle Kaufpreis zzgl. MwSt zu erstatten

c) Bergungs- und Rückführungskosten
d) Gutachterkosten
e) Wertminderung (technisch & merkantil)
f) der BeE-Scooter GmbH entstehenden Ausfallschaden für die Dauer der Reparatur, bei Totalschaden für die angemessene Wiederbeschaffungsdauer
g) sämtliche Nebenkosten der Schadensbeseitigung
h) etwaige Rückstufungsschäden bei Versicherungen durch die Bee-Scooter GmbH

(4.2) Es besteht grundsätzlich keine Haftpflicht- und/oder Kaskoversicherung für die angemieteten Fahrzeuge durch die BeE-Scooter GmbH. Es ist vom Mieter zu prüfen, ob und in welchem Umfang das Mietfahrzeug durch die private Haftpflichtversicherung des Mieters oder die Betriebshaftpflichtversicherung bei Firmen die Haftung übernimmt. Es gilt das Fahren auf eigenes Risiko, die BeE-Scooter GmbH übernimmt keinerlei Haftung.

Ziffer 5 Pflichten der BeE-Scooter GmbH
(5.1) Wird vor oder während der Mietzeit ohne Verschulden des Mieters eine Reparatur notwendig, so versucht die BeE-Scooter GmbH, ein Ersatzfahrzeug zu stellen. Kann das Ersatzfahrzeug nicht gestellt werden und/oder ist die Reparatur nicht möglich, so ist die BeE-Scooter GmbH verpflichtet, auf den Mietzins für die Ausfallzeit zu verzichten. Ein zusätzlicher Schadenersatzanspruch des Mieters für die Ausfallzeit des Fahrzeugs ist nicht zulässig.

(5.2) Die BeE-Scooter GmbH haftet für einen Schaden des Mieters ausschließlich gemäß Teil I Ziffer 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(5.3) Die BeE-Scooter GmbH haftet nicht für Wertsachen und/oder Gegenstände, die bei Rückgabe des Fahrzeugs zurückgelassen werden.

Ziffer 6 Fahrzeugrückgabe
(6.1) Das Fahrzeug ist zu dem im Mietvertrag vorgesehenen Datum der BeE-Scooter GmbH zurückzugeben, wenn nicht der Rückgabetermin mindestens 24 Stunden vor dessen Ablauf telefonisch oder schriftlich verlängert wurde. Wird der Rückgabezeitpunkt um mehr als 1 Stunde überschritten, so kann eine Gebühr für den entsprechenden Zeitraum von der BeE-Scooter GmbH veranschlagt werden.

(6.2) Das Fahrzeug ist grob gereinigt zurückzugeben. Bei einem Verstoß gegen diesen Punkt kann eine Gebühr von der zusätzlichen gebrauchter Zeit von der BeE-Scooter GmbH gefordert werden.

(6.3) Die BeE-Scooter GmbH kann den Mietvertrag vorzeitig bzw. fristlos kündigen, falls aus berechtigtem Interesse die Fortsetzung unzumutbar wird; insbesondere bei bekannt werden von falschen Angaben zur Person, zweifelhafte Bonität, schwerwiegende Unzuverlässigkeit und Verletzung von vertraglichen Verpflichtungen. Daneben bleiben Schadenersatzansprüche der BeE-Scooter GmbH unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere auch dann vor, wenn der Mieter für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht.

Ziffer 7 Stornokosten seitens des Kunden
Im Falle eines Stornos werden dem Vertragspartner folgende Beträge in Rechnung gestellt: Für eine Umbuchung wird  pro Teilnehmer einer Gebühr von CHF 5.00 erhoben.

Ziffer 8 Stornierung seitens der BeE-Scooter GmbH
(8.1) Die Vermietung der Produkte finden bei Starkegen aus Sicherheitsgründen nicht statt. Gründe können Unwetter, Glätte, Schnee oder andere Gefahren sein. Die BeE-Scooter GmbH nimmt in diesen Fällen telefonisch Kontakt mit dem Kunden auf und bespricht die Alternativen. Deshalb ist es wichtig bei Reservierungen eine Mobilfunknummer anzugeben. Im Falle einer Stornierung durch die BeE-Scooter GmbH wird ein neuer Termin vereinbart, Gutscheine behalten ihre Gültigkeit.

(8.2) Erfolgt die Leistung der BeE-Scooter GmbH nicht termingerecht, so kann der Kunde nur von dem Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen, wenn die BeE-Scooter GmbH dies zu vertreten hat und er zuvor der BeE-Scooter GmbH eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist.

(8.3) Weiterhin behält sich die BeE-Scooter GmbH das Recht vor, die Tour bis zum Tourbeginn abzusagen oder zu verschieben, wenn folgende Ereignisse die Tour be- oder verhindern: behördliche Auflagen, Unfälle oder nicht vorhersehbare Ereignisse, plötzlicher Mitarbeiterausfall, Wetterumschwung.

(8.4) Tritt vor oder während der Tour ein technischer Defekt an der persönlichen Mobilitätshilfe auf, für den der Teilnehmer nicht zu haften hat, so versucht die BeE-Scooter GmbH ein Ersatzfahrzeug zu stellen. Ein zusätzlicher Schadenersatzanspruch des Teilnehmers besteht nicht. Dies gilt auch für die anderen Tourteilnehmer, die infolge des technischen Schadens eine Tourverzögerung hinnehmen mussten.

(8.5) Muss eine Tour abgebrochen werden, insbesondere bei plötzlichem Auftreten von schlechtem Wetter, bei Verletzungen oder wegen anderer wichtiger Gründe, so erhält der Kunde den von ihm gezahlten Preis nicht erstattet.

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